Kastration der Hündin

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Als Kastration bezeichnet man die Entfernung der Keimdrüsen, also der Eierstöcke der Hündin. Zumeist werden gleichzeitig die Eileiter und die Gebärmutter entfernt, in der Fachsprache nennt man das Ovariohysterektomie. Die Sterilisation bezeichnet dagegen nur die Unterbindung der Fortpflanzungsfähigkeit, beispielsweise durch Unterbindung der Eileiter, wobei die Eierstöcke im Tier verbleiben. Die Sterilisation ist für einen Hund nicht zu empfehlen, da die problematischen Hormoneffekte nicht beseitigt werden.

Eine Kastration einer Hündin ist immer eine Entscheidung nach Abwägung zwischen dem Nutzen und den Risiken, die jeder Hundebesitzer selbst treffen muss. Diese Seite soll Ihnen die Entscheidungsfindung erleichtern. Rein rechtlich ist die Kastration ein nach dem Tierschutzgesetz erlaubter Eingriff.

Vorteile

  1. Verhinderung der Läufigkeit/Fortpflanzungfähigkeit: Jede Läufigkeit ist nicht nur ein hygienisches Problem (zumindest bei Wohnungshaltung), sondern für die Hündin ein erheblicher sozialer Stress. Diese Phase, in der Regel zweimal im Jahr für je etwa 2-3 Wochen, erfordert auch vom Besitzer große Aufmerksamkeit, weil die Hündin nicht nur Rüden unwiderstehlich anzieht, sondern sie auch aktiv sucht. Auch mit dem Sexualzyklus verbundene Probleme wie die Scheinträchtigkeit werden unterbunden.
  2. Verhinderung der Häufigkeit von Gesäugetumoren: Gesäugetumoren sind bei der Hündin häufig. Das Risiko, an diesen zu erkranken wird nur durch eine Frühkastration gesenkt, am stärksten durch die Kastration vor der ersten Läufigkeit, immer noch deutlich vor der zweiten Läufigkeit. Eine Kastration nach der zweiten Läufigkeit bringt dagegen keinen statistisch nachweisbaren Effekt mehr, offenbar reichen wenige Zyklen aus, um eine Transformation der Zellen der Milchdrüse in Gang zu setzen.
  3. Verhinderung einer Gebärmuttervereiterung und von Gebärmuttertumoren: Die Gebärmuttervereiterung (Pyometra) ist eine bei älteren Hündinnen häufige Erkrankung. Durch die Entfernung der Eierstöcke und der Gebärmutter kann diese Erkrankung verständlicherweise nicht mehr auftreten, genausowenig wie Gebärmuttertumoren.
  4. Verhinderung des Risikos einer Zuckerkrankheit: Wenn Hündinnen zuckerkrank werden, dann vor allem während der Läufigkeit (Läufigkeitsdiabetes) infolge einer östrogenbedingten Insulinresistenz. Daher werden zuckerkranke Hündinnen zuallererst kastriert.

Nachteile

  1. Narkoserisiko: Jede Vollnarkose ist risikobehaftet. In unserer Praxis wird der Eingriff unter Inhalationsnarkose und Monitorüberwachung durchgeführt und es besteht die Möglichkeit der künstlichen Beatmung, so dass das Risiko so gering wie möglich gehalten wird.
  2. Inkontinenz: Bei einigen Hündinnen entwickelt sich nach der Kastration eine Störung des Harnhaltevermögens. Während diese Inkontinenz nur bei 1 % der intakten Hündinnen auftritt, kann sie bis zu 20 % der kastrierten Hündinnen betreffen. Gefährdet sind vor allem Hunde größerer Rassen (> 20 kg), hier kommt eine Inkontinenz bei etwa 30 % der kastrierten Hündinnen vor. Die Mehrzahl der Fälle lässt sich zwar medikamentell gut beherrschen, allerdings setzt dies eine lebenslange Tablettengabe voraus.
  3. Übergewicht: Kastrierte Hündinnen neigen eher zu Übergewicht als unkastrierte. Allerdings zeigen Studien, dass dies allein auf das Ungleichgewicht zwischen Ernährung und Bewegung zurückzuführen ist. Kastrierte Hündinnen werden häufig etwas ruhiger und daran muss die Ernährung eventuell durch Verminderung der Futtermenge angepasst werden.
  4. Fellveränderungen: Manche Hündinnen entwickeln nach der Kastration Fellveränderungen, ein sogenanntes Welpenfell. Dies betrifft vor allem Rassen wie Spaniel, Setter, Langhaardackel, Retriever, Neufundländler, Landseer und Eurasier.
  5. Seltene Nebenwirkungen: Sehr selten treten Störungen der Wundheilung auf. Es gibt auch Einzelfallberichte einer ausgeprägteren Dominanz der Hündin gegenüber Familienmitgliedern.

Weitere Hinweise finden Sie im Informationsblatt der TVT.

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